Der Chef
Marc Pahud von der Panettonerei Schweiz GmbH in Tübach
Aus den Kommentaren "Was ich noch zu sagen hätte" auf der letzten Seite der Bodensee Nachrichten - von Claudia Eugster. (Bildquelle: ce)
Als jemand, der jahrelang Zimmer untervermietete und sich an der Flatterhaftigkeit dieses «Marktes» störte, bin ich ganz klar für verbindliche Regeln in Bezug auf die Untermiete, und zwar schriftlich. Wir haben das immer seriös gehandhabt, mit einem Vertrag und dann von der Verwaltung bewilligt. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass ein schriftlicher Vertrag beim Untervermieten sonst eine Seltenheit darstellt, dabei macht das gar keinen grossen Aufwand, gibt es doch entsprechend Vorlagen für einen Untermietvertrag, die heruntergeladen werden können. Nebst der Tatsache, dass ich niemals jemanden bei mir einziehen lassen würde, ohne das vertraglich zu regeln. Umgekehrt würde ich ja auch nicht irgendwo einziehen, ohne die Konditionen schriftlich festgelegt zu haben. Auch finde ich es richtig, dass eine Kündigung des Mietverhältnisses bei einer Annahme der Gesetzesänderung nach einer Mahnung rascher möglich sein wird. Der Vermieter sollte definitiv mehr Recht haben, als der Mieter, denn die Wohnung ist ja «Seins». Inwiefern jetzt diese Rechtssicherheit, die durch die Änderung im Mietrecht bezüglich Untermiete geschaffen wird, die Mieten verteuern soll, wie Gegner argumentieren, das leuchtet mir nicht ein. Auch möchte ich bei dieser Gelegenheit mit den Mythen aufräumen, die in Bezug auf Mieten insbesondere in der Stadt Zürich herumgeistern. In all den Jahren, in denen ich in «Zürich City» wohnhaft bin, ist meine Miete erst dieses Jahr angestiegen, weil der Referenzzinssatz stieg, nicht etwa, weil meine Verwaltung einen grösseren Balkon anbaute. Gesunken ist sie hingegen vor einigen Jahren, als ich eine Mietzinsreduktion verlangte, weil der Referenzzinssatz sank. Auch weiss ich nicht, warum alle immer von steigenden Nebenkosten sprechen. Ich erhalte von meiner Verwaltung sogar noch Geld zurück.
Bodensee Nachrichten Ausgabe Nr.45 (2024)
Von Claudia Eugster.
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