Zuviel Minusstunden
27.10.2018 06:00
Lieber Ratgeber
Seit ein paar Jahren arbeite ich in einem KMU. Das vereinbarte Pen-sum von 40% wurde nach einiger Zeit vom Arbeitgeber auf 50% erhöht. Allerdings habe ich nie einen angepassten Vertrag erhalten, obwohl ich den verlangt habe. Nur komme ich gar nie auf 50 %. Bis Ende Jahr werde ich über 100 Minusstunden habe. Ich habe darum gebeten, dass darum mein Pensum wieder offiziell auf 40% reduziert wird, aber nie eine Antwort erhalten. Und die Ferien wurden mir auch gekürzt, mit der Begründung, dass ich ja nur 40% arbeite.
Barbara
Liebe Barbara
Das Wichtigste zuerst. Du musst beim Chef schriftlich gegen die von Dir unverschuldeten Minusstunden protestieren und deine Bereitschaft zur Erfüllung der ordentlichen Arbeitszeit bekannt geben. Sollte es zum Rechtsstreit kommen, musst du beweisen können, dass du das getan hast. Dafür braucht es ein Schriftstück. Gesetzlich ist es so geregelt, dass es in der Verantwortung des Arbeitgebers liegt, Mitarbeitende auch tatsächlich im Umfang der vertraglich festgelegten Arbeitszeit zu beschäftigen. In Art. 324 des Obligationenrechtes steht sinngemäss, dass der Arbeitgeber zur Entrichtung des Lohnes auch dann verpflichtet ist, wenn die Arbeit infolge seines Verschuldens nicht geleistet werden kann. In Juristensprache heisst das «Annahmeverzug des Arbeitgebers», welche den Arbeitnehmer nicht zur Nachleistung verpflichtet. Allerdings steht in dem Gesetzesartikel auch, dass der Arbeitnehmer sich auf den Lohn anrechnen lassen muss, was er wegen Verhinderung an der Arbeitsleistung erspart oder durch anderweitige Arbeit erworben oder zu erwerben absichtlich unterlassen hat. Zu gut Deutsch: Du musst deinen Arbeitgeber in die Pflicht nehmen.
Du hast Anspruch auf deinen Lohn.
Und da ist die direkte Konfliktlösung in aller Regel besser als der Weg vor das Arbeitsgericht. Und anzumerken ist ausdrücklich, dass es dem Arbeitgeber auf jeden Fall zusteht, dich die Minuszeit nacharbeiten zu lassen oder sie vom Lohn abzuziehen, wenn du sie selber verursacht hast. Betreffend deiner Frage wegen der Ferien kenne ich die Regelung in deinem Vertrag leider nicht genau. Grundsätzlich ist es aber so, dass du immer gleich viel Anspruch auf Ferientage hast, unabhängig davon, zu welchem Pensum du angestellt bist. Beispiel: Bei einer 42-Stunden Woche arbeitest du bei 40 % ca. 17 Stunden bzw. 3.4 Stunden pro Tag. Diese 3.4 Stunden werden dir pro Ferientag vergütet. Dein Ferienguthaben an Tagen verändert sich nicht mit den Stellenprozenten. Du hast immer gleich viel Tage zu gut, nur der Lohnanspruch pro bezogenen Ferientag verändert sich.
Herzlichst, der Ratgeber
Fragen an: Swiss Regiomedia AG «Ratgeber» Postfach 30, 9501 Wil ratgeber@swissregiomedia.ch